Regeln im Club Mus-i-k

 

... gibt es natürlich auch ...

Auch ein kleiner gemeinnütziger Verein beinhaltet ein gewisses Maß an Bürokratie, Organisation, Steuerung ...

Ein Haufen individueller Musiker braucht ein Minimum an Kompromissbereitschaft, um nicht im musikalischen und organisatorischen Chaos zu versinken - das ist oft eine Gratwanderung, denn wir wollen es mit Regeln und Bürokratie auch nicht übertreiben - hier ist jedes Mitglied gerne gefragt sich persönlich einzubringen. Mit etwas gutem Willen, Rücksicht auf die anderen Mitglieder Logik und Vernunft sollte der Laden doch laufen ...

 

Auf- und Abbau

Die Clubeigene Gesangsanlage, Boxen, Schlagzeug müssen auf und abgebaut werden. Hier darf und soll jeder helfend zugreifen.

Eigene Instrumente/Verstärker bitte mitbringen. Nicht alle Gitarren sollten in die Gesangsanlage eingestöpselt werden.

Mitdenken und Eigeninitiative sind durchaus erlaubt.

 

Rauchen

Ob Clubabend oder Veranstaltung: geraucht wird außen vor der Tür.

 

Musizieren / Lautstärke

Jeder Musiker scheint sich selbst am schlechtesten zu hören - diese Berufskrankheit ist allerdings kein Grund alle anderen zu übertönen. Wir spielen miteinander nicht gegeneinander. Auf entsprechende Hinweise bitte nicht mit Ignoranz reagieren, sondern mit dem gebotenen Verständnis (auch dann, wenn man es letztendlich doch nicht versteht).

Die Grenze von 99 dB sollte nicht überschritten werden - sicher darf es auch mal abgehen, aber nicht jedesmal und den ganzen Abend lang. Die 99 dB Grenze ergibt sich aus der DIN 15905 (Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schalldruckpegel bei Lautsprecherwiedergabe).

 

Rechtzeitiges Ende

22 Uhr ist Schluss - der Wirt will auch seinen verdienten Feierabend.

 

Ausweis mitbringen

Probemitglieder und Mitglieder müssen ihren Mitgliedsausweis beim Clubabend mitführen - nicht weil wir uns gegenseitig nicht erkennen würden, sondern wegen eventueller Kontrollen durch die GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Wir dürfen in unserer geschlossenen Gesellschaft Musiktitel nachspielen, solange nur Mitglieder anwesend sind - ansonsten müssten wir für die vorgetragenen Werke GEMA-Gebühren bezahlen.